| Erasmus - Lehraufenthalte | ||||||
| | Herkunftsland | | Österreich | |||||
| | Zielland | | Belgien; Bulgarien; Dänemark; Deutschland; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Irland; Island; Italien; Kroatien; Lettland; Liechtenstein; Litauen; Luxemburg; Malta; Niederlande; Norwegen; Polen; Portugal; Rumänien; Schweden; Slowakei; Slowenien; Spanien; Tschechische Republik; Türkei; Ungarn; Vereinigtes Königreich von Grossbritannien und Nordirland; Zypern | |||||
| | Fachbereich | | Naturwissenschaften Technische Wissenschaften Humanmedizin Land- und Forstwirtschaft, Veterinärmedizin Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften Geisteswissenschaften und Theologie Künstlerische Studien | |||||
| | Hauptförderart | | Stipendien | |||||
| | Förderart | | Zuschuss | |||||
| | Finanzierung | | national, EU-Finanzierung | |||||
| | Zielgruppe | | Wissenschafter/innen | |||||
| | Förderungsvergebende Stelle | | Österreichische Austauschdienst-GmbH Nationalagentur Lebenslanges Lernen Schreyvogelgasse 2 1010 Wien T +43/1/534 08 - 0 F +43/1/534 08 - 20 lebenslanges-lernen@oead.at www.lebenslanges-lernen.at | |||||
| | Dauer | | mind. fünf Unterrichtsstunden, max. sechs Wochen | |||||
| | Kontingent | | - | |||||
| | Dienstleistung | | Zuschuss zu den tatsächlichen Mobilitätskosten (Fahrt- und Lebenserhaltungskosten).
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| | Einreichtermin | |
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| | Einreichstelle | | Heimathochschule (Auslandsbüro oder Auslandsbeauftragte/r)
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| | Bewerbungsformular | | Bei der Einreichstelle
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| | Hinweise zur Bewerbung | | ||||||
Teilnahmeberechtigt sind Lehrende an Österreichischen Hochschulen sowie ausländisches Personal von Unternehmen, das an österreichischen Hochschulen Lehrtätigkeit ausübt. Förderung von Lehraufenthalten an Partnerhochschulen im Ausland sowie von Lehrenden aus ausländischen Unternehmen, die an österreichische Hochschulen eingeladen werden (EU-Finanzierung sowie: nationale Finanzierung des BMWF/des BMUKK/des BMG/des BMLFUW für Hochschulinstitutionen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich). Finanziert werden Reise- und Aufenthaltskosten. Ko-Finanzierung durch die Hochschule ist notwendig. | ||||||
| | Auswahl | | ||||||
| Durch die Heimatinstitution. Um tatsächlich Erasmus-Lehraufenthalte durchführen zu können, muss die Hochschulinstitution eine Erasmus University Charter haben und bei der Nationalagentur Lebenslanges Lernen Erasmus-Personalmobilität für Lehraufenthalte beantragt haben,
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| | Sonstige Information | | ||||||
| Im Auslandsbüro oder beim Auslandsbeauftragten der Heimathochschule sowie auf der Website des Nationalagentur Lebenslanges Lernen Österreich (OeAD-GmbH): www.lebenslanges-lernen.at/erasmus | ||||||
| | Letzte Änderung | 22.07.2010 von Martin Thuswaldner (OeAD-GmbH/LLP) | ||||||
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