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Erasmus - Lehraufenthalte
| Herkunftsland |Österreich
| Zielland |Belgien; Bulgarien; Dänemark; Deutschland; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Irland; Island; Italien; Kroatien; Lettland; Liechtenstein; Litauen; Luxemburg; Malta; Niederlande; Norwegen; Polen; Portugal; Rumänien; Schweden; Slowakei; Slowenien; Spanien; Tschechische Republik; Türkei; Ungarn; Vereinigtes Königreich von Grossbritannien und Nordirland; Zypern
| Fachbereich |Naturwissenschaften
Technische Wissenschaften
Humanmedizin
Land- und Forstwirtschaft, Veterinärmedizin
Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
Geisteswissenschaften und Theologie
Künstlerische Studien
| Hauptförderart |Stipendien
| Förderart |Zuschuss
| Finanzierung |national, EU-Finanzierung
| Zielgruppe |Wissenschafter/innen
| Förderungsvergebende Stelle |Österreichische Austauschdienst-GmbH
Nationalagentur Lebenslanges Lernen
Schreyvogelgasse 2
1010 Wien

T +43/1/534 08 - 0
F +43/1/534 08 - 20
lebenslanges-lernen@oead.at
www.lebenslanges-lernen.at
| Dauer |mind. fünf Unterrichtsstunden, max. sechs Wochen
| Kontingent |-
| Dienstleistung |Zuschuss zu den tatsächlichen Mobilitätskosten (Fahrt- und Lebenserhaltungskosten).
| Einreichtermin |
Bei der Einreichstelle zu erfragen
| Einreichstelle |Heimathochschule (Auslandsbüro oder Auslandsbeauftragte/r)
| Bewerbungsformular |Bei der Einreichstelle
| Hinweise zur Bewerbung |

Teilnahmeberechtigt sind Lehrende an Österreichischen Hochschulen sowie ausländisches Personal von Unternehmen, das an österreichischen Hochschulen Lehrtätigkeit ausübt.

Mit der Partnerhochschule, an der der Aufenthalt stattfindet muss ein bilaterales Abkommen bestehen. Im Falle von eingeladenem Personal aus ausländischen Unternehmen ist kein bilaterales Abkommen erforderlich.

Förderung von Lehraufenthalten an Partnerhochschulen im Ausland sowie von Lehrenden aus ausländischen Unternehmen, die an österreichische Hochschulen eingeladen werden (EU-Finanzierung sowie: nationale Finanzierung des BMWF/des BMUKK/des BMG/des BMLFUW für Hochschulinstitutionen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich). Finanziert werden Reise- und Aufenthaltskosten. Ko-Finanzierung durch die Hochschule ist notwendig.

Erasmus-Sonderzuschuss: Lehrende mit besonderen Bedürfnissen können zur Abdeckung von erhöhten Mobilitätskosten einen Antrag auf zusätzliche Finanzierung stellen (Auskunft beim Auslandsbüro der Heimathochschule).


| Auswahl |
Durch die Heimatinstitution. Um tatsächlich Erasmus-Lehraufenthalte durchführen zu können, muss die Hochschulinstitution eine Erasmus University Charter haben und bei der Nationalagentur Lebenslanges Lernen Erasmus-Personalmobilität für Lehraufenthalte beantragt haben,
| Sonstige Information |
Im Auslandsbüro oder beim Auslandsbeauftragten der Heimathochschule sowie auf der Website des Nationalagentur Lebenslanges Lernen Österreich (OeAD-GmbH): www.lebenslanges-lernen.at/erasmus
| Letzte Änderung |
22.07.2010 von Martin Thuswaldner (OeAD-GmbH/LLP)
© ÖAD - www.grants.at
Diese Datenbank wurde aus Mitteln des BMWF sowie der EU finanziert. Trotz sorgfältiger Prüfung kann keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden.