| zurück | drucken |
Erasmus - Fortbildungsaufenthalte
| Herkunftsland |Österreich
| Zielland |Albanien; Belgien; Bulgarien; Dänemark; Deutschland; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Irland; Island; Italien; Kroatien; Lettland; Liechtenstein; Litauen; Luxemburg; Malta; Niederlande; Norwegen; Polen; Portugal; Rumänien; Schweden; Slowakei; Slowenien; Spanien; Tschechische Republik; Türkei; Ungarn; Vereinigtes Königreich von Grossbritannien und Nordirland; Zypern
| Fachbereich |Naturwissenschaften
Technische Wissenschaften
Humanmedizin
Land- und Forstwirtschaft, Veterinärmedizin
Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
Geisteswissenschaften und Theologie
Künstlerische Studien
| Hauptförderart |Stipendien
| Förderart |Zuschuss
| Finanzierung |national, EU-Finanzierung
| Zielgruppe |Wissenschafter/innen
Unternehmen/wiss. Einrichtungen
| Förderungsvergebende Stelle |Österreichische Austauschdienst-GmbH
Nationalagentur Lebenslanges Lernen
Schreyvogelgasse 2
1010 Wien

T +43/1/534 08 - 0
F +43/1/534 08 - 20
lebenslanges-lernen@oead.at
www.lebenslanges-lernen.at
| Dauer |mind. fünf Tage, max. sechs Wochen
| Kontingent |-
| Dienstleistung |Zuschuss zu den tatsächlichen Mobilitätskosten (Fahrt- und Lebenserhaltungskosten).
| Einreichtermin |
Bei der Einreichstelle zu erfragen
| Einreichstelle |Heimathochschule (Auslandsbüro oder Auslandsbeauftragte/r)
| Bewerbungsformular |bei der Einreichstelle
| Hinweise zur Bewerbung |

Teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter/innen an Österreichischen Hochschulen, insbesondere nichtlehrendes Personal. Sofern der Weiterbildungsaufenthalt an einer Partnerhochschule stattfindet, muss mit dieser ein bilaterales Abkommen bestehen.

Förderung von Fortbildungsaufenthalten an Unternehmen, Bildungseinrichtungen oder Nichtregierungsorganisationen in einem anderen teilnehmenden Land (EU-Finanzierung sowie: nationale Finanzierung des BMWF/des BMUKK/des BMG/des BMLFUW für Hochschulinstitutionen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich). Finanziert werden Reise- und Aufenthaltskosten. Kurskosten können nicht abgerechnet werden. Ko-Finanzierung durch die Hochschule ist notwendig.

Erasmus-Sonderzuschuss: Personen mit besonderen Bedürfnissen können zur Abdeckung von erhöhten Mobilitätskosten einen Antrag auf zusätzliche Finanzierung stellen (Auskunft beim Auslandsbüro der Heimathochschule).


| Auswahl |
Durch die Heimatinstitution. Um tatsächlich Erasmus-Fortbildungsaufenthalte durchführen zu können, muss die Hochschulinstitution eine Erasmus University Charter haben und bei der Nationalagentur Lebenslanges Lernen Erasmus-Personalmobilität für Fortbildungsaufenthalte beantragt haben.
| Sonstige Information |

Im Auslandsbüro oder beim Auslandsbeauftragten der Heimathochschule sowie auf der Homepage der Nationalagentur Lebenslanges Lernen Österreich (OeAD-GmbH): www.lebenslanges-lernen.at/erasmus.

| Letzte Änderung |
22.07.2010 von Martin Thuswaldner (OeAD-GmbH/LLP)
© ÖAD - www.grants.at
Diese Datenbank wurde aus Mitteln des BMWF sowie der EU finanziert. Trotz sorgfältiger Prüfung kann keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden.